Die Rahmenbedingungen elekrtonischer Signaturen werden im Signaturgesetz (SigG9 vom 16. Mai 2001 geregelt und durch die "Verordnung zur elektronischen Signatur" (SigV) ergänzt. Ziel des Gesetzes ist es, die Beteiligten des Signaturprozesse zu schützen.
Unterschieden wird in vier Kategorien von elektronischen Signaturen:
- elektronische signatur (§2 Nr. 1 SigG)
- fortgeschrittene elektronische Signatur (§2 Nr. 2 SigG)
- qualifizierte elektronische Signatur (§2 Nr. 3 SigG)
- qualifizierte Signatur eines akkreditierten Anbieters (§§2 Nr. 3, 15 SigG)
Die Zulässigkeit und die rechtlichen Auswirkungen elektronischer Signaturen werden u.a. im Umsatzsteuergesetz geregelt. Bsp.: Vorsteuerabzug bei elektronsichen Rechnungen In Deutschland sind elektronische Rechnungen nur zugelassen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronische Signatur eines zertifizerten Anbieters versandt worden sind.
Weiterführende Links: