Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchhaltungs-Systeme
Diese Grundsätze erlangen durch das neue Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung eine noch größere Bedeutung. Die folgenden Bereiche eines DV-gestützten Buchführungssystems sind durch die GOBs geregelt:
- Anwendungsbereich
- Beleg-, Journal- und Kontenfunktion
- Buchung
- Internes Kontrollsystem
- Datensicherheit
- Dokumentation und Prüfbarkeit (Verfahrensdokumentation)
- Aufbewahrungsfristen
- Wiedergabe der auf Datenträgern geführten Unterlagen
- Verantwortlichkeit
Hauptziel der Finanzverwaltungen ist hier, auch innerhalb von steuerlich relevanten Daten eine größtmögliche Transparenz zu erreichen.
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