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GoBS

Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchhaltungs-Systeme

Diese Grundsätze erlangen durch das neue Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung eine noch größere Bedeutung. Die folgenden Bereiche eines DV-gestützten Buchführungssystems sind durch die GOBs geregelt:

  1. Anwendungsbereich
  2. Beleg-, Journal- und Kontenfunktion
  3. Buchung
  4. Internes Kontrollsystem
  5. Datensicherheit
  6. Dokumentation und Prüfbarkeit (Verfahrensdokumentation)
  7. Aufbewahrungsfristen
  8. Wiedergabe der auf Datenträgern geführten Unterlagen
  9. Verantwortlichkeit

Hauptziel der Finanzverwaltungen ist hier, auch innerhalb von steuerlich relevanten Daten eine größtmögliche Transparenz zu erreichen.

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